Verordnung
Wie komme ich zur Therapie?
Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Deshalb behandeln Logopäden Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen.
Eine Verordnung erhalten Sie bei Ihrem Allgemeinarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Neurologen, Kieferorthopäden oder Phoniater.
Nach den Heilmittelrichtlinien beträgt der Eigenanteil bei Erwachsenen 10% der Behandlungskosten. Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung ihrer Krankenkasse, sowie gesetzlich versicherte Patienten unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit.